Obst - und Gartenbauverein Schneeberg i. Odw.

Über uns

Adresse:

Obst-und Gartenbauverein
Schneeberg im Odenwald

 

Bühlweg 2

63936 Schneeberg i. ODW

Über

Vereinsmotto

 

Im Garten steht ein Redisch, verdisch!

Ein Lauch tut´s auch!

Wir erneuern unsere Webseite!

Gartenbau Vorstands Team

Kinder- und Jugendarbeit im Gartenbauverein Schneeberg

 

Diese Gruppe ist nicht mehr Aktiv

Ziele der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen


Durch Kinder- und Jugendaktivitäten von Gartenbauvereinen soll bei jungen Menschen Interesse an Natur und Um-welt geweckt und ihr Wissen über ökologische Zusammenhänge ausgebaut werden. Ein weiteres Ziel ist es, bei allen Beteiligten Gemeinschaftssinn, soziales, solidarisches Verhalten, Kameradschaft und Freundschaft zu fördern. Zu guter Letzt stellen Aktionen mit der jungen Generation natürlich auch die Möglichkeit dar, neue Vereinsmitglieder zu ge-winnen – nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Eltern. Somit sind Veranstaltungen mit Kindern und Jugend-lichen grundsätzlich als Bereicherung für die Teilnehmer selbst als auch für das gesamte Vereinsleben zu sehen.

 

Art, Ausmaß und Häufigkeit der Aktivitäten


Bei der Durchführung von Aktivitäten steht einem Gartenbauverein eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung.
Je nach personeller und materieller Situation kann man
* über das Jahr verteilt einzelne oder einige wenige Kinder- und Jugendveranstaltungen planen
* im Rahmen des Ferienprogramms der Gemeinde Aktionen anbieten
* mehr oder weniger regelmäßige Treffen durchführen
* eine Gruppe mit festen Terminen, regelmäßigen Treffen und einem eigenen Jahresprogramm ins Leben rufen.
Je häufiger und regelmäßiger Kinder- und Jugendarbeit betrieben wird, umso höher ist einerseits der notwendige Auf-wand, andererseits kann man gerade dadurch die jungen Leute dauerhaft und eng an den Verein binden.
Unterstützung des Landesverbandes für Aktivitäten der Gartenbauvereine


Der Landesverband bietet seinen Gartenbauvereinen folgende Dienstleistungen für die Kinder- und Jugendarbeit an:
* Kindermerkblätter z. B. zu „Mein Gartenbeet“, Lebensraum Hecke, Apfel, Linde, Zauberkräuter, Bienen, Schmet-terlinge, Maulwurf, Färben mit Naturfarben, Orientierung in der Natur, Palm- und Kräuterbuschen
* Fachblätter und Gärtner wissen wie „Garten- und Naturerlebnisse für Kinder“, „Gärten für Kinder“, „Pflanzenge-heimnisse“, „Grüne Begegnungs- und Erlebnis(t)räume“, „Floris Obstbaum“, „Naschobst für Kinder“, „Fleißige Bie-nen – Bestäuber in unseren Gärten“ (Poster), „Flatternde Schönheiten – Schmetterlinge in unseren Gärten“ (Poster)
* Floris Schnitz- und Brotzeitmesser, Flori-Cap, Flori-Schlüsselband
* Kinder- und Jugendschmuckblätter bzw. -urkunden


* Flori-Kinderseite in der Verbandszeitschrift „Der praktische Gartenratgeber“ und als PDF im geschützten Bereich der Homepage des Landesverbandes (https://www.gartenbauvereine.org/geschuetzt/jugend_flori.html)


* Darstellung nachahmenswerter Aktivitäten in „Der praktische Gartenratgeber“ und auf der Homepage       (https://www.gartenbauvereine.org/jugendarbeit/berichte-jugendarbeit/)


* Eigene Rubrik „Jugendarbeit“ auf der Homepage (https://www.gartenbauvereine.org/jugendarbeit/)


* Eigene Facebook-Seite „Jugend des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege e. V.“
* „Ideen von Vereinen für Vereine“ aus dem Wettbewerb „Streuobst-Vielfalt – Beiß rein!“ auf der Homepage
* „Leitfaden für die Kinder- und Jugendarbeit“ inkl. Gartenpädagogik-Praxisteil
* Gemeinsame Absichtserklärung zu Ganztagsschulen mit dem Bayerischen Kultusministerium
* Abhalten von Kursen für Betreuungspersonen in der Kinder- und Jugendarbeit
* Landesweites Jugendsymposium für Jugendbeauftragte/-betreuer
* Beteiligung an Seminaren der Bezirksverbände in Form von Vorträgen und finanzieller Unterstützung.


Darüber hinaus steht für Fragen der/die Jugendbeauftragte der Geschäftsstelle des Landesverbandes zur Verfügung.

 

Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche


Die Beitragshöhe kann von den Gartenbauvereinen entsprechend ihrer finanziellen Situation in eigener Regie festge-legt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an den Landesverband € 3,50 pro Mitglied abgeführt werden müssen (ohne Bezug von „Der praktische Gartenratgeber“). Die Beitragsgestaltung kann folgendermaßen aussehen:
* Kinder und Jugendliche zahlen keinen Vereinsbeitrag. Das heißt, der Gartenbauverein zahlt den Landesver-bandsanteil von € 3,50 aus der Vereinskasse.
* Kinder und Jugendliche zahlen einen gegenüber Erwachsenen reduzierten Vereinsbeitrag, aus dem der Anteil an den Landesverband abgeführt wird (Empfehlung des Landesverbandes: € 5,50).
* Kinder und Jugendliche zahlen den normalen Vereinsbeitrag.


Kinder und Jugendliche sind durchaus bereit, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, da sie dadurch ihre vollwertige Mit-gliedschaft und Zugehörigkeit zum Verein dokumentiert sehen. Um neu gegründeten Kinder- und Jugendgruppen die Bildung einer soliden finanziellen Basis zu ermöglichen, muss im Gründungsjahr der Beitrag von € 3,50 pro Grup-penmitglied nicht an den Landesverband abgeführt werden, sondern kann in der Jugendkasse verbleiben. In vielen Bezirks- und Kreisverbänden werden außerdem Fördermittel für Gruppengründungen oder Kinder- und Jugendaktivitä-ten vergeben, deren Höhe und Vergabemodalitäten individuell geregelt und entsprechend zu erfragen sind.

 

Vorgehensweise bei der Gründung einer Kinder- und Jugendgruppe


Vor Gründung einer Gruppe müssen einige Rahmenbedingungen geklärt sein, damit das gesamte Unterfangen erfolg-reich starten und auf Dauer Fuß fassen kann.


* Suche nach Betreuungspersonen: Betreuungspersonen müssen keine pädagogische Ausbildung haben. Wichtig ist, dass sie mit gesundem Menschenverstand ausgestattet sind, Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Natur haben, sowie die Fähigkeit besitzen, sich in junge Menschen hineinzuversetzen. Empfehlenswert aus Gründen der Aufsichtspflicht sind mindestens 2 Personen. Man sollte sie am besten persönlich ansprechen und vorab in andere Kinder- und Jugendgruppen oder Kindergärten „hinein schnuppern“ lassen, um bei ihnen die Hemmschwelle für die Übernahme von Betreuungsaufgaben zu senken.


* Suche nach Räumlichkeiten: Obwohl sich ein Großteil der Aktivitäten im Freien abspielt, ist es dennoch sinnvoll, einen Gruppenraum zu haben. Manche Aktionen benötigen nämlich geschlossene Räume, außerdem kann die Witterung eine Gruppenstunde unter Dach erzwingen. Abgesehen davon bietet ein fester Treffpunkt die Möglich-keit klarer Absprachen und einer einfachen Organisation. Darüber hinaus kann ein Gruppenraum zur Aufbewah-rung von Materialen dienen und von den Kindern und Jugendlichen selbst geschmückt oder ausgestaltet werden. Des Weiteren haben Kinder gerne einen festen Bezugspunkt und mögen es, wenn ihre Treffen in vertrauter Umge-bung stattfinden.


* Klärung der Finanzierung: Der Gruppe sollte ein gewisser Etat zugestanden werden, den sie selbst verwaltet und darüber ein Kassenbuch führt. Ein eigenes Konto ist nicht notwendig. Selbstverständlich sollten Einnahmen, die die Kinder- und Jugendgruppe selbst „erwirtschaftet“ ihr auch wieder zur Verfügung stehen. Zudem gewähren schon einige Bezirks- und Kreisverbände für Gartenbau und Landespflege Zuschüsse pro Teilnehmer und Aktion. Außer-dem sind Gemeinden verpflichtet, die Jugendarbeit zu fördern, weshalb hartnäckiges Nachfragen nach Fördermit-teln bei Kommunen und auch beim Landkreis empfehlenswert ist.
Einbindung von Kindern und Jugendlichen in den Verein


Um die Kinder- und Jugendarbeit im Verein öffentlich bekannt zu machen und quasi zu legitimieren, bietet es sich an, sie auf der Mitgliederversammlung vorzustellen und darüber einen Beschluss zu fassen.


Kinder und Jugendliche sollten sofort eine enge Bindung an den Verein erfahren, z. B. durch Arbeitseinsätze gemein-sam mit Erwachsenen, Gestalten von Informationsständen auf Vereinsveranstaltungen, Dekorationen für Feste, Thea-ter- oder Musikaufführungen auf Vereinsfeiern, Bastelarbeiten für einen Vereinsbasar. Selbstverständlich sind Kinder- und Jugendaktionen auch ins Vereinsjahresprogramm aufzunehmen.


Günstig für die Einbindung, den Informationsaustausch und eine gemeinsame Planung des Vereinslebens ist es, Kinder und Jugendliche einen eigenen Vertreter in die Vereinsleitung wählen zu lassen. Ein Jugendvertreter ist z. B. auch Voraussetzung für die Anerkennung einer Gruppe durch den Kreisjugendring und die daran geknüpften Förderungen.

 

Organisation und Gestaltung des Gruppenlebens


Planung und Festlegung eines Programms sollen der Gruppe nicht von oben übergestülpt werden, sondern immer mit möglichst großer Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgen. Dadurch stellt man sicher, dass sich die „Jungen“ ernst genommen fühlen und zudem Aktivitäten ausgewählt werden, die einen hohen Zuspruch finden.


Hilfreich ist es, regelmäßige Treffen zu vereinbaren: Erstens mögen Kinder und Jugendliche die Vertrautheit geregelter Abläufe. Zweitens wird ein fester zeitlicher Rahmen geschaffen, der den Gruppenmitgliedern eine klare Planung ihrer Freizeitaktivitäten ermöglicht. Regelmäßigkeit bedeutet jedoch nicht, dass sich die Gruppe jede Woche treffen muss.


Aufsichtspflicht – Haftpflichtversicherung – Unfallversicherung


Aufsichtspflicht beinhaltet, dass Minderjährige einerseits vor Schäden jeder Art zu bewahren und andererseits daran zu hindern sind, Dritte zu schädigen. Dies bedeutet, dass Aufsichtspflichtige über die persönlichen Umstände der Aufsichtsbedürftigen Bescheid wissen, über geplante Aktionen und damit verbundene Gefahren in angemessener, verständlicher Weise informieren, überprüfen, ob diese Informationen von allen verstanden und befolgt werden und nötigenfalls auch eingreifen. Die Aufsichtspflicht stellt aber nicht den Zwang zu einer Dauerbeobachtung dar, sondern ist eine „Nebenpflicht“, die nur vernünftige, jedoch keine übertriebenen Anforderungen umfasst.


Die Haftung aus Verletzung der Aufsichtspflicht ist durch die Vereinshaftpflichtversicherung grundsätzlich abgesichert.
Ein Unfallversicherungsschutz über den Landesverband besteht in Form der personenbezogenen Unfallversicherung. Sie übernimmt Leistungen für Unfälle, die dem Landesverband gemeldete Mitglieder im eigenen oder im Garten ande-rer gemeldeter Mitglieder erleiden und darüber hinaus auch bei Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit. Für unmit-telbare Arzt- und Heilungskosten kommt die jeweilige Krankenversicherung auf.


Weiter gehende Informationen können einem Infoblatt entnommen werden oder man wendet sich direkt an die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH & Co. KG, die als vom Landesverband bevollmächtigter Makler auftritt und alle Versicherungsangelegenheiten kompetent bearbeitet (www.bernhard-assekuranz.com, Tel. 08104/8916-0).

 

Ansprechpartner


Auf Bezirks- und Kreisverbandsebene gibt es vielfach bereits Jugendbeauftragte, -arbeitskreise und entsprechende Förderrichtlinien. Der Landesverband als Dachorganisation der Gartenbauvereine bietet die umseitig genannte Unter-stützung an.

 

Weitere Ansprechpartner sind u. a. der Bayerische Jugendring mit den ihm angeschlossenen Kreis- oder Stadtjugendringen. Auch durch Kontakte oder Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, die Jugendarbeit betreiben, kann man sich oft nützliche Ratschläge und Tipps einholen